HONORAR
Im Arbeitsrecht trägt jede Partei unabhängig vom Ausgang ihre eigenen Kosten. Das schult den Blick für die wirtschaftlichen Aspekte einer Auseianndersetzung.
Nach meiner Erfahrung ist dies einer der wichtigsten Aspekte für eine nachhaltige Mandatsbeziehung.
Grundsätzlich werden die erbrachten Leistungen nach entsprechender Vereinbarung mit dem Mandanten nach Zeitaufwand abgerechnet.
Abweichend davon sind je nach Fallgestaltung aber auch alternative Vergütungsmodelle möglich.
Hierzu kann die Vereinbarung eines Pauschalhonorar, eine Mischform aus Pauschale und Zeitvergütung für bestimmte Mandatsaspekte oder eine Abrechnung auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) in Betracht kommen.
All dies kläre ich mit Ihnen bereits ebenfalls in einem ausführlichen Erstberatungsgespräch zu Ihrem Anliegen.
Für eine solche Erstberatung im Sinne des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes werden maximal € 190,-- zzgl. USt. berechnet.